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Internationaler Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen

Die Forderung nach einer geschützten Nacht von 22 bis 6 Uhr ist gesundheitlich umfassend begründet. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, die durchschnittliche Fluglärmbelastung nachts auf weniger als 40 dB Lnight zu reduzieren. Oberhalb dieses Wertes ist nächtlicher Fluglärm mit nachteiligen Auswirkungen auf den Schlaf verbunden. Das Umweltbundesamt fordert deshalb, an stadtnahen Flughäfen zwischen 22 und 6 Uhr keinen regulären Flugbetrieb mehr durchzuführen.

Von diesem Schutzniveau sind wir in Deutschland weiterhin weit entfernt. Die Situation unterscheidet sich zwar erheblich zwischen den Flughafenstandorten, die Probleme sind aber bundesweit sichtbar:

In Frankfurt wird der WHO-Richtwert von 40 dB nachts nach Angaben der Stadt an vielen aktiven Fluglärmmessstationen überschritten. Trotz des Nachtflugverbots in der Kernzeit wurden 2025 noch 899 und im ersten Halbjahr 2026 bereits 440 Starts und Landungen zwischen 23 und 5 Uhr registriert. Für die Nachtrandstunden (22.00 - 23.00 Uhr) wurden insgesamt 31.672 Flugbewegungen (18.264 Starts / 13.408 Landungen) registriert.

Am Donnerstag, 10. September, findet ab 20 Uhr auf dem Nürnberger Hauptmarkt eine Kundgebung der Fluglärm-Schutzgemeinschaft Nürnberg und Umgebung gemeinsam mit dem BUND Naturschutz in Bayern statt. „Nachtfluglärm stoppen! – Recht auf Nachtruhe!“

Pressemitteilung der Bürgerinitiative WIDEMA zum 3. Internationalen Tag für ein Nachtflugverbot an Flughäfen am 13.09.2026 [62 KB]