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Lärmometer

Lärmmessungen werden mit Schallpegelmeßgeräten und Lärmberechnungen mit Schallausbreitungsprogrammen vorgenommen; so etwas wie das hier dargestellte Lärmometer (im Sinne eines Thermometers) gibt es nicht. Zum Verständnis der dB(A)-Skala ist eine solche Darstellung aber manchmal ganz hilfreich.

Als Hörschwelle (0 dB(A)) bezeichnet man den Pegel eines Tones, den man bei sonst vollständiger Stille gerade noch hören kann.

Die Schmerzgrenze des Ohres liegt bei 130 dB(A); hier kann es, auch wenn ein solcher Lärm nur kurzzeitig einwirkt, zu dauerhaften Hörschädigungen kommen.

Als gesundheitsgefährdend gilt schon eine Dauerbeschallung von 65 dB(A). Bei der Lärmvorsorge sind daher erheblich niedrigere Werte als Immissionsgrenzwerte anzusetzen, die nicht von dem gemessenen oder berechneten Beurteilungspegel überschritten werden dürfen.

Übrigens wird eine Zunahme von 10 dB(A) subjektiv etwa als Verdoppelung des Lärms empfunden; 60 dB(A) werden doppelt so laut gehört wie 50 dB(A).