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100/100-Regel

Bei der Abbildung der sogenannten 100/100 Regel (Es wird synonym auch von der 100 %-Regel gesprochen, weil für diese Darstellungsform die Flugbewegungen je Betrieb-srichtung zu 100 % gewichtet werden) werden die Fluglärmimmissionen getrennt für die beiden Betriebsrichtungen ermittelt und anschließend wird eine Umhüllende dieser beiden Fluglärmisophonen dargestellt, indem je Immissionsort der höhere Pegelwert herangezogen wird.
Die Mediationsgruppe hält die Berücksichtigung der 100/100 Regel für angemessen, um die Belästigungen aus einer der beiden Betriebsrichtungen und zwar die jeweils höhere zu erfassen.